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Keine Schockfotos
Keine Schockfotos. Das hat das Arnsberger Verwaltungsgericht entschieden. In Zukunft dürfen Tierschützer nicht mehr mit Schockfotos in der Öffentlichkeit auf Missstände in
in der Tierhaltung hinweisen.
Hintergrund des Urteils war eine Streit um einen Tierschutzverein aus Siegen. Der hatte in der Fußgängerzone überdimensionale Fotos aufgestellt. Die zeigten schwer verletzte und krepierende Tier. Das geht nicht, sagt das Gericht. In Zukunft sollen die Tierschützer die Bilder hinter Sichtwände stellen.
Begründung: Dies sei, so das Gericht, ein (...) angemessener Ausgleich zwischen der grundrechtlich geschützten Versammlungs- und Meinungsfreiheit einerseits und dem Persönlichkeitsrecht unbeteiligter Dritter, insbesondere auch von Familien und Kindern andererseits.
Ob diese Ditten, also die Passanten in der Fußgängerzone, in diesem Fall so unbeteiligt sind, möchte ich mal in Frage stellen. Wir Verbraucher sind es ja, die immer alles Hauptsache billig haben wollen. Dass bei einem Burger für 1 Euro keine artgerechte Tierhaltung drin ist, müsste eigentlich jedem klar sein.
Tierhaltung auf engstem Raum, Tiertransporte quer durch Europa, Schlachtung im Akkord das alles geschieht im Rahmen des bestehenden Tierschutzgesetzes. Ist die Realität so grausam, dass wir vor ihr geschützt werden müssen? Die Wahrheit einfach hinter Sichtschutzwänden zu verstecken, ist für mich keine Lösung.
Sprecherin: Christiane Birgden
Keine Schockfotos
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