Der evangelische Rundfunkbeauftragte beim WDR

20.09.12; Manfred Rütten

Das Pfändungsschutzkonto

Wer Schulden hat, der hat bekanntlich auch Gläubiger. Und die können sich ihr Geld notfalls per Gerichtsbeschluss zurückholen.

Zum Beispiel, indem sie das Girokonto pfänden. Um das zu verhindern, gibt es seit zwei Jahren das so genannte "Pfändungsschutzkonto". Hartmut Bröcker von der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe kann es nur empfehlen:

O-Ton: Verschuldete und überschuldete Menschen sollten ein Pfändungsschutzkonto einrichten, damit Mietzahlungen, laufende Zahlungen die für die Existenz im laufenden Monat wichtig und notwendig sind, nicht unterbrochen werden.

Sprecher: Das Konto einzurichten kostet nichts.

O-Ton: Das wird von den Sparkassen und Banken kostenlos gemacht. Die bestehenden Konten werden umgewandelt, es gibt also keine Extra-Konten, sondern diese Konten haben einen besonderen Schutz.

Sprecher: Der Schutz besteht darin, dass ein individueller Freibetrag festgelegt wird, der von keinem Gläubiger gepfändet – also kassiert werden darf.

O-Ton: Der Freibetrag beläuft sich auf 1028 Euro für eine Einzelperson. Und wenn Unterhaltsleistungen da sind, mehrere Kinder da sind oder überhaupt Kinder da sind, können noch zusätzliche Beträge festgelegt werden.

Sprecher: So kommt zum Beispiel ein Alleinverdiener mit Frau und zwei Kindern auf einen Freibetrag von knapp 2000 Euro. Allerdings muss dieser Freibetrag von einer unabhängigen Stelle offiziell bestätigt werden, sagt Hartmut Bröcker:

O-Ton: Man muss bei einer Schuldnerberatungsstelle oder Familienkasse eine Bescheinigung anfordern, in der der Pfändungsfreibetrag festgelegt wird. Und mit dieser Bescheinigung geht man dann zu seiner Bank, Sparkasse und lässt ein Pfändungsschutzkonto einrichten.

Sprecher: Dann bleibt – trotz Schuldenberg – immer noch genug Geld zum Leben übrig.

Sprecher: Daniel Schneider

Audiobeitrag Das Pfändungsschutzkonto


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