Der evangelische Rundfunkbeauftragte beim WDR

30.11.11; Pfarrer Matthias Köhler

Kirchenasyl

Wenn der Postmann zweimal klingelt dann hat er meistens etwas Wichtiges im Gepäck.Was der Postbote aber vor einigen Wochen dem Waldbröhler Pfarrer Matthias Schippel

und sieben ehrenamtlichen Mitgliedern der Gemeindeleitung zustellte, war unerwartet. Und unerhört.
Es war Post von der Staatsanwaltschaft. Pfarrer und Presbyterium wurden angeklagt wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.

Vorausgegangen ist der Anklage das, was der rheinische Kirchenrat Rafael Nikodemus ein »Kirchenasyl nach allen Regeln der Kunst« nannte.

Am 3. August 2010 hatte das Presbyterium der Kirchengemeinde Waldbröl einstimmig beschlossen, eine armenische, aus Russland stammende Familie, im Rahmen eines Kirchenasyls in Obhut zu nehmen.

Natascha flüchtete mit ihren beiden Kindern nach Deutschland, nachdem ihr Mann von der Mafia getötet worden war. Auch sie und die Kinder seien mit dem Tod bedroht worden, gab sie als Grund an. Aus Angst vor weiterer Verfolgung und aus Sorge um ihre Kinder verschwieg sie ihre wahre Identität.
Von der Ausländerbehörde wurde ihr deshalb Täuschung vorgeworfen, die zum Ausschluss vom Verfahren und dann zur Abschiebung führte.

Der Beschluss der Gemeindeleitung, der Familie Kirchenasyl zu gewähren, kam buchstäblich in letzter Sekunde. Der unfreiwillige Flug nach Russland war von der Ausländerbehörde bereits gebucht gewesen. Über den Aufenthaltsort der Familie wurde die Behörde von der Kirchengemeinde informiert. Mit dem Kirchenasyl solle die Familie einstweilen vor der Abschiebung geschützt werden, sagte Pfarrer Matthias Schippel damals zur Begründung. Ziel sei es, humanitäre Gründe für den Verbleib der Familie deutlich zu machen und Zeit zu gewinnen, um ein Gutachten über die traumatisierte Mutter erstellen zu lassen.

Die deutsche Rechtsordnung kennt kein  Kirchenasyl, kirchliche Räume sind nicht “rechtsfrei”. Ein staatlicher Zugriff ist dort genau so zulässig wie an jedem anderen Ort. Dennoch gewährten Kirchengemeinden immer wieder „Asyl. Mit Erfolg: Allein in Nordrhein-Westfalen seit 1993 über  500 mal.

Auch im Fall von Natascha  führten zwei voneinander unabhängige Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Mutter der Familie schwer traumatisiert sei und im Falle einer Abschiebung höchste Gefährdung bestehe. Daher erteilte die Ausländerbehörde der Familie ein unbegrenztes Bleiberecht. Nach dieser Entscheidung endete das Kirchenasyl am 8. Oktober 2010. Eine Abschiebung im August wäre also Unrecht gewesen.

Dennoch erhielten ein knappes Jahr später, im August 2011, Pfarrer Matthias Schippel und die an dem Beschluss beteiligten Presbyter eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bonn.

Das Angebot der Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen, wenn eine Unterlassungserklärung abgegeben würde, in der von weiteren Kirchenasylen Abstand genommen würde, lehnten Pfarrer Matthias Schippel und sieben von neun der betroffenen Mitglieder der Gemeindeleitung ab.
»Wir sehen uns dem Gebot der Nächstenliebe und dem Eintreten für Fremde verpflichtet«, begründeten sie und zitierten das 4. Buch Mose: „Für Euch und für die Fremden, die bei Euch leben, gilt dasselbe Gesetz, und zwar für alle Zeiten“.

Gegen das Verfahren ist Einspruch eingelegt worden. Bislang steht ein Termin für die Hauptverhandlung noch nicht fest.

Audiobeitrag Kirchenasyl


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