Der evangelische Rundfunkbeauftragte beim WDR

08.10.11; Stephan Kiepe-Fahrenholz

Einen fröhlichen Geber hat Gott lieb

„Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag“, hatte die Oma zu dem kleinen Leon gesagt. Dann hatte sie ihm einen Umschlag in die Hand gedrückt. „Kauf dir davon was Schönes.“

Das war eine feine Sache: Für Leon, der sich sonst nämlich nichts leisten kann. Für seine Mama, die ihm nur das Allernötigste kauft, weil sie nämlich von Hartz-IV leben muss. Und für die Oma, die sich freut, dass sie dem Leon eine Freude machen kann.

Anders sah das bloß das Jobcenter. Für diese Behörde war das Geburtstagsgeschenk ein zu-sätzliches Einkommen. Die Höhe der Summe hatte die sogenannte Bagatellgrenze über-schritten, bis zu der Geldgeschenke nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden. Also wurde Leons Mama aufgefordert, das Geburtstagsgeld schleunigst an die Oma zurückzu-geben. Andernfalls würde ein Teil der gezahlten Hartz-IV-Leistungen zurückverlangt.

Das Ganze ist nicht etwa ein Witz, sondern tatsächlich passiert. Und zwar nicht kürzlich, sondern vor fünf Jahren in Leipzig. Erst vor ein paar Wochen hat das Bundessozialgericht in Kassel die irre Forderung der Leipziger Behörde endlich aufgehoben. Aber nicht etwa, weil die Unrecht gehabt hätte. Sondern weil sie Formfehler gemacht hat.

Ein Sprichwort aus der Bibel lautet: „Einen fröhlichen Geber hat Gott lieb.“ Geber sind aber wahrscheinlich nur fröhlich, wenn die Gabe da ankommt, wo sie hinsoll. Gesetzgeber, die sogar solche einfachsten Zeichen eines glücklichen Zusammenlebens von Menschen mit ihren Vorschriften verbietet, sollen sich deshalb ja nicht einbilden, dass Gott sie lieb hat.

Sprecherin: Alexa Christ

Audiobeitrag Einen fröhlichen Geber hat Gott lieb


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