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Stille Feiertage
Der Rhein-Kreis Neuss veröffentlicht auf seiner Homepage unter der Rubrik Sicherheit und Verbraucherschutz folgenden Hinweis:
Die stillen Feiertage im November sind nach dem Gesetz über Sonn- und Feiertage besonders geschützt. Das gilt für Allerheiligen am 1. November, den Volkstrauertag am 14. November sowie den Totensonntag am 21. November. In dieser Zeit sind verboten: Märkte, zum Beispiel Trödelmärkte und private Automärkte, gewerbliche Ausstellungen, sportliche Veranstaltungen sowie Zirkusveranstaltungen und Volksfeste, ebenso der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen geboten werden,
Wenn man bedenkt, dass überall im Sektor schon gestern die Weihnachtsmärkte eröffnet worden sind, kann man kaum glauben, dass der gesetzliche Schutz der stillen Feiertage nicht etwa nur in Neuss, sondern im ganzen Sektor gilt. Was soll der Quatsch, wird sich vielleicht mancher fragen. Stress gibts schon genug, und jetzt soll man sich auch noch das Abfeiern vermiesen lassen.
Stille Feiertage wie der morgige Totensonntag kommen aus der christlichen Tradition. Sie erinnern daran, dass das Sterben zum Leben gehört. Viele schieben das ganz gern beiseite. Aber das muss gar nicht sein. Wer nicht vergisst, dass es Zeiten der Trauer genauso gibt wie Zeiten der Freude, muss vor dem Tod keine Angst haben. Und kann umso unbeschwerter feiern gehen.
Sprecherin: Alexa Christ
Stille Feiertage
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