|
Zukunft
Jetzt ist es entschieden. 14 19 jährige Straftäter, also Jugendliche, können nach der Verbüßung ihrer Haftstrafe in Sicherungsverwahrung genommen werden.
Und das halte ich für falsch. Für erwachsene Strafgefangene gilt dies schon länger. Sicherungsverwahrung bedeutet konkret: ein Gefangener kommt erst dann frei, wenn medizinische und juristische Fachleute prognostizieren: von diesem Mann wird aller Wahrscheinlichkeit nach keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr ausgehen. Erst dann. Absolute Sicherheit gibt es natürlich auch hierbei nicht. Also zunächst Verbüßung der Haftstrafe, danach die Begutachtung. Bei negativer Prognose bleibt der Gefangene in Haft. Zeitlich unbegrenzt. Bis zu einer erneuten Überprüfung.
Das klingt alles erstmal nachvollziehbar, - jedenfalls, wenn man sich bedroht fühlt. Und das tun offensichtlich Viele. Und es werden immer mehr. Tatsächlich leben wir aber nach wie vor in einem der sichersten Länder der Welt. Gott sei Dank. Doch die Gesetze werden schärfer. Das Besondere an der nachträglichen Sicherungsverwahrung ist nun die Ausnahme vom Schuldgrundsatz. Sagt Prof. Jörg Kinzig, Strafrechtler an der Universität Tübingen. Er erläutert, was alltägliche Erfahrung ist: Vorherzusagen, wie Menschen sich entwickeln werden, ist besonders schwierig, insbesondere bei Jugendlichen.
Deshalb geht das Jugendstraftrecht davon aus: dass sich junge Menschen, auch Straftäter, noch entwickeln können, auch zum Positiven, sie also zu erziehen sind. Mit anderen Worten, dass sie noch eine Zukunft haben. Wo doch schon zumeist die Vergangenheit so war, dass sie keine Chance auf eine bessere Zukunft hatten.
Doch davon macht die jetzt beschlossene Sicherungsverwahrung die Ausnahme. Sicherlich: auch die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries spricht von der Sicherungsverwahrung für Jugendliche als ultima ratio, als letztes Mittel. Dennoch: wenn seriöse wissenschaftliche Untersuchungen seit Jahren zeigen, das eine Verschärfung des Strafrechts nichts bringt, wenn gleichzeitig aus Längsuntersuchungen, wie Prof. Walter aus Köln sagt, bekannt ist, dass sich das Leben junger Männer mit Mitte Zwanzig in der Regel drastisch ändert, und zwar zum Besseren, dann wird deutlich, dass dieses Gesetz mehr ist als eine Verschärfung. Denn jugendlichen Straftätern wird die Hoffnung auf eine bessere Zukunft genommen. Vorbeugend.
Für Gott gibt es keine hoffnungslosen Fälle. Und das ist kein frommer Spruch, sondern die Erfahrung von Männern, die ihr Leben verändern konnten.
Der in der Münchener U-Bahn von zwei Jugendlichen fast zu Tode geprügelte pensionierte Schulleiter Hubert N. sagte einem Geistlichen: Nicht einmal Jesus könnte das verzeihen! Und wer wollte ihm, dem wehrlosen Opfer , das verdenken. Nur so und ähnlich werden in Zukunft viele denken und manche handeln.
Dabei geht es in Tat nicht darum, zu verzeihen. Vergebung liegt letztlich allein bei Gott. Es geht darum, nicht Gott zu spielen. Noch einmal: Für Gott gibt es keine hoffnungslosen Fälle. Das gilt auch für jugendliche Intensivtäter.
Zukunft
|