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Die Würde der Täter
Madeleine, Kristina, Mitja die Namen der Opfer vermehren sich von Monat zu Monat. Jedes Gewaltverbrechen spaltet die öffentliche Meinung:
Die Mehrheit fordert harte, abschreckende Strafen. Keine Rache, aber eine gerechte Vergeltung. Und eine Minderheit versucht, auch den Tätern gerecht zu werden. Sie fragt nach ihrer Schuldfähigkeit. Nach den Umständen, unter denen ein Mensch zum Verbrecher wurde.
Unnachsichtige Bestrafung oder menschliche Wertschätzung auch für die Täter das muss jedoch kein Widerspruch sein. Im Gegenteil, zur Würde des Menschen gehört auch das Recht auf eine angemessene Strafe. Dieser Meinung ist auch Hans-Ludwig Kröber. Er ist Klinikdirektor an der Berliner Charité und einer der angesehensten Kriminalpsychiater in Deutschland. Er hat Gutachten über Menschen erstellt, deren Taten das Land aufgewühlt haben.
Ein Magazinartikel der ZEIT beschreibt seinen wertschätzenden Umgang mit den Tätern: Wenn er einen Täter befragt, verströmt er freundliche Ungezwungenheit. Die Begutachteten unterhalten sich mit einem netten Herrn Mitte fünfzig, der sich aufrichtig für ihr Schicksal und die Untat interessiert. Er verabscheut keinen, er ekelt sich nie.
Diese Haltung ist nicht bloß Methode. Kröber ist von Kind auf durch das christliche Menschenbild geprägt. Er wuchs in den Diakonischen Anstalten in Bethel auf, weil seine Eltern dort als Nervenärzte arbeiteten. Dort hat er gelernt, auch die Würde von kranken und beeinträchtigten Menschen zu achten. Der Kirche gehört er wegen dieses Menschenbildes an, auch wenn ihm der Gottesglaube heute fremd geworden ist.
Auf erheblich verminderte Schuldfähigkeit lauten seine Gutachten jedoch nur selten. Seelische Notlagen oder eine schwere Kindheit führen bei ihm kaum zur Schuldminderung. Er sagt, zur Würde der Angeklagten gehört das Recht auf eine angemessene Strafe. Die bürgerliche Gesellschaft ehrt den Verurteilten durch die Strafe als einen der Ihren. Du bist ein Mensch, der weiß, was er tut.
Jeden Menschen wertschätzen. Versuchen, ihn vorurteilsfrei zu verstehen. Und ihn gleichzeitig bei der eigenen Verantwortung behaften: Hinter dieser Haltung steht eine Grunderkenntnis der Reformation. Der Wert, die Würde einer Person ist unabhängig von ihren Taten. Gott liebt jeden Sünder, auch wenn er die Sünde verabscheut. Für meine Fehler bin ich verantwortlich. Aber meine Anerkennung durch Gott ist dadurch nicht in Frage gestellt.
Im deutschen Grundgesetz steht deshalb: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Auch die eigenen Untaten können sie nicht aufheben. Durch eine angemessene Strafe kann diese Würde zum Ausdruck gebracht werden, weil sie den Täter in seiner Verantwortung ernst nimmt.
Die Würde der Täter
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